Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbrechtsgerechtigkeit

Erbrechtsgerechtigkeit

Recht der erblichen Dienstbarkeit
  • die erbrechts-gerechtigkeit nicht weniger als wann die nutzniesung noch da bey und beysammen und nicht darvon gekommen oder verkaufft worden wäre behaltet
    1721 Bluemblacher 8
unter Ausschluss der Schreibform(en):