Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbschacht

Erbschacht

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Hauptschacht eines Grubenfeldes
  • so er [der Erbstollen] die erbschächt erschlägt und sein gerinn darüber bringt
    1548 ZinnbgwO. Art. 17
  • der bergmeister helt mit der schnur mitten auf den ruhnbaun im erbschacht an, da zum ersten uffm gang kübel und seyl eingeworffen
    1673 Span,Bergurthel 87
  • der bergmeister soll die neufanger darzu anhalten, daß sie alsbald nach dem bestätigen kübel und seil einwerfen, ihr bleibens und erbschacht nehmen
    oJ. Span,Bergurthel 200
unter Ausschluss der Schreibform(en):