Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbscheid

Erbscheid


I Erbteilung
  • [die Schöffen von Vreden bezeugen, daß die Eheleute N. vor ihnen einen] ervescheit [errichtet haben]
    1352 InvNichtstaatlArchWestf. I 48
  • overe yre erfscheyt uneyn drechtlich
    1426 SPantaleonUrb. 343
II Verteilung von Liegenschaften
unter Ausschluss der Schreibform(en):