Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbschenkamt
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erbscheiden
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Erbscheidnis
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Erbschenk
Erbschenkamt
auch als erbschenkenamt belegt
- zu rechtem manlehen geluwen und lihen in zu rechtem manlehine unser erbschenkeamt1459 Estor,KlSchr. I 41
- die erbämter ... als erbschenkhambt16. Jh. NÖLehntraktat 40 § 4
- mit dem erbschenkenamt in Kärnten ... erb-belehnet1668 Fugger,Ehrensp. VI Kap. 17
- 1727 Hoheneck I 66
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