Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbschulzerei
Artikel davor:
Erbschöffentum
Erbscholtisei
(Erbschoß)
Erbschossung
Erbschrift
Erbschuld
Erbschulder
Erbschulze
Erbschulzengericht
Erbschulzengut
Erbschulzerei
wie Erbschulzegut
vgl.
Erbscholtisei
- wenn die erbscholzerei, erbmühle oder sonsten ein freihäusel verkauft wirdoJ. ZMährSchles. 10 (1906) 279