Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbschutz

Erbschutz

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erbliches, dauerndes Schutzverhältnis, Schutzrecht
vgl. Erbschirm
  • sich in ewigen erbschutz der herschaft geben
    1502 QFürstentBayreuth I 194
  • sollen sie sich des landes und des erbschutzes also ... genießlich enthpfinden
    1541 HMeißenUB. III 368
  • vmb vnsern erbschutz ... angeruffen
    1601 Lünig,CJFeud. II 136
  • dass oft aus solchem erbschutz eine gäntzliche landes-fürstl. hoheit entstanden
    Seckendorff,Fürstenstaat (1665) 280
unter Ausschluss der Schreibform(en):