Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbstamm
Artikel davor:
Erbsonderungsbrief
Erbsorge
Erbspan
Erbspruch
Erbstäbelmeister
Erbstadt
Erbstadtgericht
Erbstadtrichter
Erbstallmeister
Erbstallmeisteramt
Erbstamm
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I
Blutsverwandtschaft
- von natuerlicher furstlicher geburth aus rechtem erbstamme der neste swertmoge und erbe1436 SchlesLehnsUrk. I 381Faksimile - in Google Books
- daß ... Cranichfeldt wieder an seinen rechten erbstamm Kirchberg kommen solt1758 Haltaus 384Faksimile - in Google Books
- Lasch-Borchling I 591
- SchwäbWB. II 769
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II
bergmännisch: Entschädigung, Freikux des Grundherrn
vgl.
Erbstein
- ein jder, welcher in stollen, fundtgruben, massen oder sonst ettwass auffs neuw erschurpffen vnd auffnehmen wirdt, der soll alssbaldt in den negsten vierzehen tagen, wan die bestettigung geschehen, dem grundtherrn, auff welches boden das schurpffen geschehen, einen stam vor den erbstam vor dem berguogt anbiethen1570 PreußBergO. 306
- Veith,Bergwb. 155
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Artikel danach:
Erbstammgut
Erbstand
Erbständer
Erbstandsgeld
Erbständner
Erbstatt
(Erbstätte)
Erbstatthalter
Erbsteg