Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbstammgut

Erbstammgut

Familiengut
  • nehmen desselben brüdere ... die erbstammgüter voraus
    1577 BremRitterR. 9
  • bei denen ... erbstammgütter ... ein unterschied gemacht
    1717 Chorinsky,Mat. I 304
  • solle in den alten erbstammgütern den agnatis vor den cognatis ... der vorzug gebühren
    1729 CAustr. IV 560
unter Ausschluss der Schreibform(en):