Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbsteuer
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Erbstatt
(Erbstätte)
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Erbsteg
(erbstehend)
Erbsteig
Erbsteilkauf
Erbstein
Erbstelle
Erbsterbfall
Erbsteuer
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I
Erbschaftssteuer
- hat die erbssteuer ihren anfang genommen, muss also unser stift ... von deme, was es künftig acquirirt, alzeit 10 per cento zahlen1759 SteirGBl. 5 (1884) 162Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- von ihrer tante ... hat sie ererbet bey 700 f ... wouon man auch die erbsteyer bezahlen müssen1773 SteirGBl. 5 (1884) 209Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
II
"Abgabe der Geistlichkeit an den Landesherrn, durch die sie die freie Verfügung über die Hinterlassenschaft erkaufte"
- Knapp,NBeitr. II 9
- SchwäbWB. VI Nachtr. 1831
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