Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbstufe
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Erbstollengebühr
Erbstollenrecht
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Erbstöllner
Erbstöllnergewerke
Erbstößer
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Erbstück
Erbstücknehmer
Erbstufe
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unterirdische Grenzvermarkung im Bergbau
- gemerscheit, geschut und abgezogen ist, das man ein ort erbstuffenn odder einen schacht an tag bringt, das man am tag weißt wo man inn der gruben bawet1539 Bergwb. Kap. 10
- die erbstuffen in der gruben ... außzuhauenJoachimsthalBO. 1548 II 28Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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