Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbtausch

Erbtausch

unwiderruflicher Liegenschaftstausch
  • gerichts- und scheffenbuch ... darin anfenglich das scheffenweistumb, folgens keuff, ufftragh, erbthäusch, allerhandt contracten ... zu finden
    1626 KlArchRhProv. III 173
  • haben wier ... einen zurecht beständigen und unwiderruflichen erbtausch oder ümbsetzung ... abhandeln lassen
    1654 Eberstein2 II 148
  • daß alle rechte, erbkeufe ... erbteusche ... in diz buch geschrieben werden
    oJ. Mitter,ZittauRatsd. 15
unter Ausschluss der Schreibform(en):