Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erfolg

Erfolg

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I "Eintreten, Geschehen (aber nicht die Wirkung)"
  • bis zum erfolg des urteils
    1521 SchweizId. I 811
II einer Verordnung, einem Gesetz Erfolg tun : "ihm nachkommen"
unter Ausschluss der Schreibform(en):