Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erfolgerung

Erfolgerung

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Zusprechung, Verabfolgung
  • [soll] also die ebenmessige erfolgerunge und niessunge unter die burgerschafft damit gehalten werden
    1579 Richter,Paderb. I Anh. 160
unter Ausschluss der Schreibform(en):