Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ergänzen
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Erfüllungseid
Erfüllunggelöbnis
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Erfurter Gericht
erfurtisch
ergäbig
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Ergängnis
Ergängnisbrief
erganten
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vgl.
ergötzen
I 1
- an der aufgestanden richter statt andre zu setzen und das gericht wider ergenzen1567 WürtLändlRQ. I 203Faksimile (ca. 54 KB)
II
ersetzen, vergüten
- das den unsern ihr schad ergenzt ... mochten werden1570 MittStArchKöln 17 (1889) 102
- dero ... her muß den schaden ergäntzen1583 SiebbLR. III 9 § 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- den schaden den leidenden ... ergenzen17. Jh. ÖW. VI 483Faksimile (ca. 48 KB)
III
reflexiv: sich schadlos halten
- sollen sich die vorsteher ... an obgenanten J.G. ... seiner gutter erholen vnd ergentzen1527 MittOsterland 6 (1863/66) 266Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Ergänzung
ergarten
Ergebbrief
ergeben
Ergebnis
Ergebung
Ergegenlegung
ergehen
Ergehrung