Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ergründen
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I
- ein vfgerichter, ergrunter erbekowffe1490 Altenburg/MittOsterland 5 (1862) 295Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
- hauptlaster ... durch folterung oder peinliche fragen ... ergründen1583 SiebbWB. II 244
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