Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erhören
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erhellen
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erhöhen
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Erhol
erholen
Erholung
Erholungsmittel
erhören
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I
- got erhort iͤren růf1274/82 Königebuch/Dsp.(Eckh.1971) S. 167
- darumme ... irhoret sy daz rich billich14. Jh. GlWeichb. 221Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- beschehenes supplicieren in gnaden erhören1764 SGallenOffn. I 69Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
zu Gehör bringen, vorlesen
- Stallaert I 587
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster