Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erkenntlich
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I
kenntlich, bestätigend
- geben wir einandren diser puntniss ein e. gezügniss, mit briefen und mit geschrift1352 SchweizId. III 372Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- han ouch dar vmb min eigen ingesigel zu einer erkanntlichen bestetunge ... gehengkt an disen brief1418 RaronErbr. 146Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
bekannt, erwiesen
III
geständig; erkenntlich sein anerkennen, eingestehen
- nachdem D. des briefs ... erkentlich ist, und sins anzales zu geben urbudig ist1442 LSchrP. 216Faksimile (ca. 273 KB)
- umb gichtig und erkanntliche schuld1450 Burckhardt,Hofr. 74Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- waren des brutlauffsbrieffs und anderer briefe, die gelesen wurden, erkenntlich1457 FrankfOHof 495Faksimile (ca. 176 KB)