Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erkenntlichkeit

Erkenntlichkeit

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kleine Gebühr
  • soll daß ampt denselben gegen eine erkentlichkeit ... einzunehmen gehalten ... seyn
    1674 ZHambG. 5 (1866) 349
  • etwas zur erkänntlichkeit anbieten
    1728 PreußStrandungsO. IV 24
  • 1738 Hayme 128
unter Ausschluss der Schreibform(en):