Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erkenntnisbrief

Erkenntnisbrief


I zu Erkenntnis (III) 
  • sollicher unsrer rechtlichen erkanntnuss begerten in die von St. ainen erkanntnusbrief zu geben
    1453 StraubingUB. 318
  • in unden geschrieben erkenntnussbrief 
    1512 Wigand,Denkw. 195
II Anerkennungsurkunde
  • sein gefangne ritterschaft mit ... geld [vermög angelegter geldsteur, wie hernachgesetzter erkantnußbrieff mehrers von sich giebt] loß machen
    1666 SalzbChr. 185