Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erklären

I erläutern, auslegen
  • 1 verordnen, festsetzen, entscheiden
  • 2 mitteilen
  • 3 durch Urteil aussprechen
  • 4 [Gliederungspunkt fehlt im Druck]
  • 5 erhärten
  • 1 jemanden verurteilen
  • 2 ernennen
  • 3
IV reflexiv: eine Erklärung abgeben, sich äußern zu etwas
  • 1
    • -- versprechen
  • 2 vor Gericht aussagen
  • 3 beschließen