Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erklären
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Erker
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Erkiesung
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Erklagung
I erläutern, auslegen
- 1 verordnen, festsetzen, entscheiden
- 2 mitteilen
- 3 durch Urteil aussprechen
- 4 [Gliederungspunkt fehlt im Druck]
- 5 erhärten
IV reflexiv: eine Erklärung abgeben, sich äußern zu etwas