Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erklagen
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Erkiesung
II jemanden (erfolgreich) verklagen, gerichtlich belangen
- 1 (eine Sache) (mit Erfolg) einklagen, durch Klage erwerben
- 2 anzeigen, etwas klagend vorbringen
- 3 beweisen
IV reflexiv