Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erklecklich

erklecklich

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ausreichend
  • daß die in die sperr genommene güter ... zu befriedigung des creditoris nicht erklecklich wären
    1714 CAustr. III 752
  • [ohne corpus delicti] weder eine freywillige bekanntniß noch ueberweisung zur todesstraff erklecklich seyn mag
    1751 CJBavCrim. II 3 § 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):