Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erkräftigen
Artikel davor:
Erklärung
Erklärungsfrist
Erklärungsverordnung
erklecklich
erkobern
Erkobernis
Erkoberung
Erkoberungsbrief
erkommen
erkräften
erkräftigen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
beschwören?
- mag [man] seyn eygin vnd syn erbe beseczin mit gerichte vnd dor uf clagin vor di schult unde [das] ircreftegin do vor14. Jh. MagdebBresl. 96f.Faksimile (ca. 70 KB)
Artikel danach:
erkramen
erkratzen
erkriegen
Erkriegung
erkümmern
erkunden
erkundigen
Erkundigung
erkundlich