Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erlaßjahr

Erlaßjahr

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in welchem dem Verpflichteten die Abgabe erlassen wird
  • das völlige meßkorn ... müssen die ... besitzere klägern abstatten, und ist er nicht schuldig ... jemanden frei- oder erlaßjahre zu indulgiren
    1655 CöllnKons. 503