Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erlösungsgnade
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Erlösungsgnade
- in allen fällen, wo die mit erlösungsgnad verkaufte güter zu erlösen wären1785 ZSchweizR.2 27 (1908) 191Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
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