Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erlösungsrecht
Artikel davor:
Erliegung
(erlkund)
Erlohn
erlohnen
erlöschen
Erlöschung
erlösen
Erlosung
Erlösung
Erlösungsgnade
Erlösungsrecht
- gefelt ... solches gutt dem probste, so kan er solches nechst den blutsfreinden lösen oder aber einem andern sein erlösungsrecht übergeben1471 Hertzog,Maursmünster 108
Artikel danach:
(Erlrecht)
erlügen
ermächtigen
Ermächtigung
ermahnen
Ermahnung
ermangeln
Ermanglung
ermannen