Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ermangeln
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entbehren, nicht haben
- wurden jr miner gnaud ermangeln vnd entsezt15. Jh. Schwaben/FreibDiözArch. 10 (1876) 61
--
fehlen
- welche [Summe] an den 1000 colnischer thlr. ... ermangelt1651 SPantaleonUrb. 526Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
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