Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ermehren
Artikel davor:
Ermächtigung
ermahnen
Ermahnung
ermangeln
Ermanglung
ermannen
ermarken
ermärkten
Ermäßigung
ermauschen
ermehren
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
mit Mehrheit beschließen
- hatt eine gantze landsgmeind ... ermerett, das1463 GlarusLB. 150
- ist ermehrt worden, wann ein kindt 8 oder mer tag in die schuel gehet, ime [dem Lehrer] das ganze quatembergelt gegeben werde1642 SchrBodensee 28 (1899) 96Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts Bodensee-Zeitschriften
- Götze,FrühnhdGl.2 68
--
wählen
- so dann einer ermeret vnd erkießt istRheinfeldenStR.(1530) 202Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Ermehrnis
ermelden
ermerken
Ermess
ermessen
ermessigen
Ermessigung
Ermessung
ermieten