Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erngarbe
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Erneuung
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Erntegarbe als Abgabe
vgl.
Erntegarbe
- was ouch min her da ze schaffen hat, es sye zins uffzenemen, huͤner ze samnen, futerhaber erngarben ze samen14. Jh. ArgauLsch. I 722Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ArgauLsch. I 725
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- SchweizId. II 412
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