Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erntesache

Erntesache

  • eine ergötzung ... absonderlich auf diejenige örter zu verstehen, wo die unterthanen in heu-, ernd- und andern ... wirtschaffts-sachen zu zwey persohnen ... zu roboten ... pflegen
    1717 Grünberg,Bauernbefr. II 16