Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Errungenschaftsgemeinschaft

Errungenschaftsgemeinschaft

eine Form des ehelichen Güterrechts
  • die ausschließung aller fahrniß macht die ehe zu einer bloßen errungenschafts-gemeinschaft, deren gesezen sie also auch unterliegt
    BadLR. 1809 Satz 1504 a
  • ja, wo bloße errungenschafts-gemeinschaft ist, kann auch kein ehegatte sich frey machen, den antheil an den schulden, den es ihn trifft, so weit er aus dem errungenen vermögen nicht bezahlt werden kann, aus dem rücknehmenden einbringen den gläubigern zu zahlen
    BadLR. 1809 Satz 1521 a