Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erschallen

erschallen


I bekannt sein
  • beden frauenn, die vor disem gericht gut erlichs stands und geruchts erschollenn 
    1507/32 BambCorr. 132
II laut werden, erheben
  • das diese beruchtunge von bestendigen ... leuten erschollen sey
    1541 König,Proz. 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):