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"durch Tausch, Kauf oder Verkauf erhalten, an sich bringen"
- 1610 SchweizId. VIII 503
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- in daß land sol keiner kein schuld erschikenAppenzLB. 1733 S. 46Faksimile - in Google Books
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