Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erschwingen
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I
leisten, aufbringen
- vmb ainen zins, den ich erswingen vnd geben mag1416 Indersdorf I 178 (nr. 454)Faksimile (ca. 302 KB)
- wie wir solichen obligenden lasst erschwingen unnd mit der zeit ... ablegen ... mögen1568 HofkInstr. fol. 19
- macht ... schulden ..., bis er es nit mehr erschwingen khannoJ. Fischer,Erbf. II 331Faksimile (ca. 147 KB)
II
(mit Mühe) erwerben
- von erschwungenem und errungenem gut, wieviel ein mann ... vermachen möge1701 SchweizId. IX 1985Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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