Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erstabsterbensfall

Erstabsterbensfall

  • wenn der herr bräutigam ... vor wohlgemelder fräulein braut aus diesem zeitlichen scheiden sollte ... würden aber auf diesen erst-absterbensfall keine kinder obhanden sein ... so
    1767 NrhAnn. 19 (1868) 296