Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erstammen
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im Erbgang an jemanden kommen, (ver)erben
- bey rechter naturlicher irfolgunge an sie komen, erstorben und erstampmet1410 SchlesDorfU. 44Faksimile - in Google Books
- [Erbe] gebracht und erstammet vff syne großemutter1469 Neumann,MagdebW. 108Faksimile (ca. 132 KB)
- von synen eldern an en erstammetoJ. MagdebBresl. 180Faksimile (ca. 75 KB)
- nach erbgangs recht geerbt unde irstammetoJ. MansfeldKlUB. 703Faksimile (ca. 78 KB)
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