Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ersteigen
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erstîge (stv.); ersteige (swv.) im Mittelhochdeutschen Wörterbuch von Benecke, Müller und Zarncke (BMZ)
I
erweitern
- die klag bessern ist, wenn die selbig wider vor die hand genommen, und ... da sie zu wenig gemeldet, ersteygt: da sie zu vil erfordert, gemindert würdt1536 Gobler,GerProz. I 16aVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
II
erhöhen
- das das wechsel ... ersteigt sal werden1451 Beschorner,Freib. 80
- den zapfen erstaigen [den Weinpreis erhöhen]1542 MainzDomProt. III 2 S. 964
III
reflexiv: sich erhöhen
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