Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erstlingsbestätigung

Erstlingsbestätigung

Bestätigung als erster ein Recht wahrgenommen zu haben
  • diese muthung ... alß eine erstlingsbestättigung ... [im Bergbuch] einverleiben lassen
    1709 MittDBöhm. 18 (1880) 216