Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erstlingsbrot
Artikel davor:
erstgesetzt
Ersthauser
erstheuig
ersticken
Erstigkeit
erstkaufs
erstkommend
erstkünftig
erstlich
Erstlingsbestätigung
Erstlingsbrot
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
- von den wüsten höffen soll der von A., nachdem er deren ecker im genieß hat, dem pfarrer und küster ihre accidentia an vier-zeitenpfennig, braatwürsten, erstlings-broten, osterfladen, stroh und kaff entrichten1635 CöllnKons. 437
Artikel danach:
Erstmarkt
erstören
Erstörung
erstoßen
erstrafen
erstrecken
Erstreckung
Erstreckungsbrief
erstreichen