Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erstören
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- die fierd wrsach [Ehehindernis], als des gelucks oder grösse ist, wen ich glaub mich zw heureten mit ainer jungfrawen oder mit einer reichen und handle mit einer erstärten [Übersetzung von corrupta] oder armen16. Jh. Summa legum 175