Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erstrafen
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- was also erstraft wird mit geld, das gehört alles dem gottshaus zu1652 Baader,Mittenwald 267Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zum fal etwas ... erstrafft ... wirdt17. Jh. Tirol/ÖW. III 172Faksimile (ca. 50 KB)