Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erstrafen

erstrafen

zur Strafe einziehen
  • was also erstraft wird mit geld, das gehört alles dem gottshaus zu
    1652 Baader,Mittenwald 267
  • zum fal etwas ... erstrafft ... wirdt
    17. Jh. Tirol/ÖW. III 172