Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erstrecken

erstrecken


I (Frist, Termin) verlängern, hinausschieben

I 1 gerichtlich
I 2
  • die zeit des zu- oder absagens uff den abschid der geprechen zwischen im und den von Ulm gemacht biß uff Martini nechstvergangen zuerstrecken 
    1488 Esslingen/UrkSchwäbBund. I 46
  • das der merteil der stett die aynung des punds ... zu erstrecken geneigt sein
    1493 Ulm/UrkSchwäbBund. I 157
  • solches [einen Reichsabschied] ... confirmirt, auch zu ewigen zeiten erstreckt 
    1563 Moser,KreisAbsch. I 185
  • diese zeit der lieferung des korns ... auf acht tage nach Michaelis erstrecket und prorogirt
    1583 HadelnLR.(Pufendorf) 27
  • welchermassen das vorratgeld ... noch uf zwei jar lang erstreckt worden
    1599 WürtLTA.2 II 88
II vollenden
  • wir haben dem graffen W. die lehen ... geliehen ... auch ihme seine unvolkommene tage und jahre erstrecket [extendere annos minoris, fictione juris, per veniam aetatis] ... also das er tuglich ... sein soll ... seiner lehen, in aller maß, als er seine jahre mit erfullet hett
    1444 Haltaus 410
  • soll er [der Lehrling] vor und ehe zue der maisterschafft nit künden kommen, er habe dann zuuor nach den lehrjaren im wandern oder sonsten ... fünf ganzer jar erstreckt vnd außgestanden
    1600 BuchgewO. 20
  • wann ein lehrjung seinen maister, ehe er seine lehrjar erströckt, hinweglauft
    1603 WürtLTA.2 II 347
  • hat der K. das meisterstück aufgenommen, jedoch so, daß derselbe die profession nicht treiben solle bis ihm seine 25 jahre erstreckt sind
    1785 RottweilGlaser 13
III hinausschieben
  • der waysen muͤndige jahr ... sind, wenn ein knabe 18 unnd ein magdlein 15 jahr ... erreichen; es were denn, daß ihnen der vater oder großvater die jahr erstreckten 
    BöhmStR. 1614 D 26
IV ausdehnen
  • es ist auch darzu gut, wan der gegentail sicht das die vorain erstreckt ist, das si desto mer den friden ... halten
    1546 Druffel-Brandi I 8
  • das marktrescript möge ... auf alle ... erstreckt werden, welche wechsel ausstellen
    1667 Hasse,LeipzMesse 184
V reflexiv

V 1 sich beziehen auf, dahin lauten
  • beveln, der alspald verlesen und sich dahin erstreckt 
    1507 Bamberger Rezessbuch
  • ir schreiben sich allein dahin erstreckt das sy iren anfang derselben religions-ordnung gemesser ... als andere stend angestellt
    1549 Druffel-Brandi I 205
V 2 reichen, gelten
  • sal sich das gerichte zcw M. nicht weitter dann ins ampt M. erstrecken 
    1488 Kretschmann,LeipzOHofg. 30
  • wie sich die vbung, altherkomen vnd gebrauch der konig. gericht zu G., hielden, vnd wie weit sich die erstreckten 
    1511 GörlitzRatsAnn. I/II 79
  • dieweil sich des richters gebot aus seinem gerichte nicht erstreckt, moͤge er auch außerhalb seines gerichts nicht vorladen
    1561 Rotschitz 4
  • von testamenten, ... wie weit diese sich erstrecken und kräftig seyn
    1577 BremRitterR. 33
  • als weit seiner gnaden gebiet sich erstreckt 
    16. Jh. Gengenbach/FreibDiözArch. 6 (1871) 24
  • auf der längen seiten ... erstreckt sich diß Ranshover amt
    1606 Strnadt,Grenzbeschr. 674
V 3
ausreichen
  • nachmals sol denjenigen, so gekümmert haben ... so fern sich die güter erstrecken, auch verholffen werden
    1548 ZinnbgwO. Art. 32
  • bey denen ... mehr schulden als sich ihre hinderlassene nahrung erstreckt, befunden
    1599 OPfalzLO. 301
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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