Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erstsitzende

Erstsitzende

  • der schultheiß soll ... an das gericht gehen, und so lang solches währet, nicht davon, ... wann aber solches beschicht, den stab allzeit dem erstsitzenden committieren
    1719 BaselRQ. I 2 S. 752f. (nr. 463, 8)