Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erwart?
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erwart?
- [bei Zinsversäumnis ... erfolgt die richterliche missio in possessionem und zwar] eo iure, quod vulgariter dicitur erwart1348 TrierArch. 4 (1900) 84Faksimile - digitalisiert im Rahmen von dilibri Rheinland-Pfalz (www.dilibri.de)
- [der Erzbischof wurde von einem Schöffen in den Besitz der Güter des Schuldners eingewiesen nach dem Rechte] erwart causa rei servandaeoJ. Dominicus,BaldwLützb. 416