Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erweisung
Artikel davor:
erwecken
erwehren
erweiben
erweichen
Erweigerung
erweihen
Erweis
erweisbar
erweisen
erweislich
Erweisung
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Beweis(-führung)
- wy dy irweißung den gewerken vom erbe czu irweißen unbillich czuerkant worden sey1482 FreibergUB. II 245Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- zu erwisung unnser clag1482 FürstenbUB. VII 160Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- ab her nicht nehir sei zu der dirweisunge15. Jh. Loersch-Schröder 240
- erweisung am cammergericht1565 Moser,KreisAbsch. I 380Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1663 CAustr. III 180
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- LeipzSchUrt. 390
Faksimile (ca. 79 KB)
--
Nachweis
Artikel danach:
erweitern
Erweiterungsbrief
erwenden
Erwerb
erwerben
erwerblich
Erwerbung
Erwerbungsart
Erwerbsurkunde