Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erweitern

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I räumlich
II (Zuständigkeit) ausdehnen
  • dieser fall, wodurch die amtsgerichte mercklich erweitert ... werden
    1613 Klingner III 414
III
  • ergo können sie [renunciationes] auf die vorgegebne einwilligung der cessionis bonorum nicht erweitert werden
    1670 Abele,Unordn. I 172
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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