Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erweitern
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I
räumlich
- daz wir unser stat zu H. mit eim witern begriff erwitern und großer machen wollen1392 HeidelbStR. 478Faksimile (ca. 56 KB)
- räume ... erweitern noch größer machen1586 LübStR. I 2 § 6Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586 - in DRQEdit
II
(Zuständigkeit) ausdehnen
- dieser fall, wodurch die amtsgerichte mercklich erweitert ... werden1613 Klingner III 414Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
- ergo können sie [renunciationes] auf die vorgegebne einwilligung der cessionis bonorum nicht erweitert werden1670 Abele,Unordn. I 172Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg