Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erwerbung
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I
- ergatzung des kostens, so m.h. zu erwärbung ir stifft gehebt haben1487 BernRatsman. I 17
II
eines Ranges, Standes und ähnliches
- begebung in unsern dienst oder die erwerbung eines charakters1749 Sachsse,MecklUrk. 449Faksimile (ca. 152 KB)