Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erwinnen

I gerichtlich
  • 1 jemanden überwinden, überführen
  • 2 eine Sache gewinnen
  • 3 einen Rechtsstreit gewinnen, eine Klage durchsetzen, Prozeß gewinnen
    • -- erreichen, daß
II erarbeiten, erwerben