Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erwinnen
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Erwerbungsart
Erwerbsurkunde
Erwerbswesen
erwerfen
erwetten
erwiedern
Erwiederung
Erwiederungsfall
Erwilligung
erwinden
I gerichtlich
- 1 jemanden überwinden, überführen
- 2 eine Sache gewinnen
- 3 einen Rechtsstreit gewinnen, eine Klage durchsetzen, Prozeß gewinnen
- -- erreichen, daß
II erarbeiten, erwerben
Artikel danach:
Erwinnung
erwirken
Erwirkung
Erwirkungsbrief
erwischen
erwissen
erwuchern
Erwünschung
erwürfeln