Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erzherzoghütel
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Erzhauptstadt
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Erzherzogshut
Erzherzoghütel
- derselb erzherzog zu Oe., so ihme ... seine lehen vom reich geliehen werden, soll er die emphahen in einem fürstlichen gewandt unter seinen erz-herzog-hütel1530 Schrötter,ÖStaatsr. I 225