Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erzherzoghütel

Erzherzoghütel

  • derselb erzherzog zu Oe., so ihme ... seine lehen vom reich geliehen werden, soll er die emphahen in einem fürstlichen gewandt unter seinen erz-herzog-hütel 
    1530 Schrötter,ÖStaatsr. I 225