Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erzkauf

Erzkauf

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I Erzankaufsmonopol
  • die weil wir aber zu guet vnnserer schmeltzer vnd gewerken ainen ... artzkauff ... aufgericht haben
    1556 SchwazErf. IV 9
  • es sollen ... die gewercken von den ertzten, welche sie in den ertz-kauff geben werden, uns ... keinen zehenden zu reichen schuldig seyn
    1698 Span,Bergsp. 16
  • Jelinek 249
  • Veith,Bergwb. 164
II
  • für die arbeiten bei tage ... wird der ganzen mannschaft von jedem pfunde des jährlich erzeugten quecksilbers 1 1/2 kr. bezahlet; man nennet diese zulage, welche die bergleute zu Idria bekommen, sehr uneigentlich den erzkauf 
    1774 J.J. Ferber, Beschreibung des Quecksilber-Bergwerks in Idria in Mittel-Cräyn (Berlin 1774) 29
III Gebäude, in welches die unter Erzkauf (I) fallenden Erze abgeliefert werden mußten
unter Ausschluss der Schreibform(en):