Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erzkauf
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I
Erzankaufsmonopol
- die weil wir aber zu guet vnnserer schmeltzer vnd gewerken ainen ... artzkauff ... aufgericht haben1556 SchwazErf. IV 9
- es sollen ... die gewercken von den ertzten, welche sie in den ertz-kauff geben werden, uns ... keinen zehenden zu reichen schuldig seyn1698 Span,Bergsp. 16Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Jelinek 249
- Veith,Bergwb. 164
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II
- für die arbeiten bei tage ... wird der ganzen mannschaft von jedem pfunde des jährlich erzeugten quecksilbers 1 1/2 kr. bezahlet; man nennet diese zulage, welche die bergleute zu Idria bekommen, sehr uneigentlich den erzkauf1774 J.J. Ferber, Beschreibung des Quecksilber-Bergwerks in Idria in Mittel-Cräyn (Berlin 1774) 29
III
Gebäude, in welches die unter Erzkauf (I) fallenden Erze abgeliefert werden mußten
- Veith,Bergwb. 164
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